Der Kauf von Microsoft Software über sogenannte Volumenlizenzen ist längst nicht mehr nur großen Unternehmen vorbehalten. Softwarehandel24 bietet Ihnen die Möglichkeit, einzelne Lizenzen aus solchen Volumenlizenzen zu erwerben – und das zu besonders attraktiven Preisen. Zudem finden Sie im Sortiment häufig Editionen, die regulär kaum als Einzellizenzen verfügbar sind. Doch wie funktioniert der Kauf einzelner Microsoft Volumenlizenzen genau? Nachfolgend erfahren Sie:
Unter einer Microsoft Softwarelizenz unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Einzellizenz und einer Volumenlizenz. Letztere wird von Microsoft für Unternehmen angeboten, die einen größeren Bedarf an Software haben. Eine Volumenlizenz umfasst mindestens fünf Einzellizenzen – meist sind es aber deutlich mehr.
Streng genommen bezeichnet man als Volumenlizenz ein fest definiertes Paket an Einzellizenzen, ähnlich einer „Großpackung“. In vielen Foren wird jedoch oft schon eine einzelne Lizenz aus einem Volumenpaket fälschlicherweise als „Volumenlizenz“ bezeichnet. Richtiger wäre die Frage: „Ist es erlaubt, eine Volumenlizenz in einzelne Komponenten aufzuspalten und einzeln weiterzuverkaufen?“ – Genau diese Thematik beleuchten wir im Folgenden.
Die Voraussetzung für eine klassische Volumenlizenz ist meist eine Mindestanzahl von 250 Endgeräten. Microsoft bietet jedoch auch maßgeschneiderte Volumenlizenzverträge für kleinere Firmen und öffentliche Einrichtungen an.
Durch die Bündelung einer größeren Anzahl an Lizenzen erhalten Unternehmen häufig signifikante Preisnachlässe. Außerdem lassen sich Installation und Verwaltung durch zentrale Lizenzschlüssel deutlich vereinfachen. Ebenfalls attraktiv ist die Option, Software unbefristet zu nutzen oder per Abo-Modell eine bestimmte Laufzeit zu wählen.
Die genauen Richtlinien, die beim Kauf und Einsatz von Volumenlizenzen gelten, finden sich in den Microsoft Volume Licensing Product Terms. Dabei müssen alle Käufer den jeweiligen Lizenzbedingungen zustimmen, um die Software nutzen zu dürfen.
Microsofts Volumenlizenzmodelle bieten gleich einen mehrfachen Nutzen:
Microsoft gliedert seine Volumenlizenzprogramme üblicherweise in zwei Hauptkategorien:
Welche Variante im Einzelfall passt, hängt von der Unternehmensgröße, dem gewünschten Softwaretyp (Office, Server etc.) und der geplanten Nutzungsweise ab.
Volumenlizenzen können entweder „unbefristet“ (Perpetual License) oder „befristet“ (Subscription) sein. Ist eine Lizenz nur für einen gewissen Zeitraum erworben, so endet die Nutzungsberechtigung nach Ablauf und kann ggf. verlängert werden.
Je nach Volumenlizenzvertrag können spezielle Rechte wie Downgrade, Reimaging oder Virtualisierung enthalten sein. Bei kleineren Unternehmen kommt etwa das Open License-Programm zum Tragen, das häufig Software Assurance (SA) für Updates und Support einschließt.
Privatpersonen und kleinere Firmen haben im Regelfall keinen Zugang zu den kostengünstigeren Volumenlizenzen. Durch die Aufteilung eines Volumenlizenz-Bundles in Einzellizenzen bekommen jedoch auch diese Zielgruppen Zugriff auf Software, die sonst nur großen Abnehmern vorbehalten wäre.
Neben dem Preisvorteil bietet der Kauf einzelner Programme aus Volumenlizenzen den Vorteil, dass Sie Zugriff auf Editionen mit erweitertem Funktionsumfang erhalten. Häufig sind solche Editionen im Einzelhandel nicht als Kaufversion erhältlich, sondern nur für Volumenlizenzkunden reserviert.
Gerade Professional- oder Enterprise-Editionen von Microsoft Office, Windows oder Servern besitzen meist zusätzliche Tools oder Management-Funktionen, die für professionelle Anwender unverzichtbar sind.
Das Aufteilen einer Volumenlizenz in Einzellizenzen und der Weiterverkauf an Dritte ist innerhalb der EU grundsätzlich legal. Wichtig ist lediglich, dass die Software-Lizenzen auf den ursprünglich lizenzieren Endgeräten nicht weiter genutzt werden. Mit dem erstmaligen Verkauf durch den Hersteller erschöpft sich dessen Recht an der Verbreitung.
Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben mehrfach entschieden, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf, sofern sie ordnungsgemäß auf dem Erstgerät deinstalliert wurde. Auch Vertragsklauseln, die den Weiterverkauf verbieten, sind demnach ungültig.
Der Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG besagt, dass das Recht des Herstellers am Weitervertrieb seiner Software erlischt, sobald diese mit Zustimmung des Rechteinhabers in Verkehr gebracht wurde. Für Produktschlüssel aus einem Volumenlizenzvertrag gilt dies gleichermaßen.
Microsoft ist an die deutsche und europäische Rechtsprechung gebunden. In Ländern außerhalb der EU können abweichende Gesetze gelten. Für Unternehmen, die gebrauchte Volumenlizenzen kaufen, gilt zudem, dass bei Audits keine Pflicht zur Offenlegung eines Vertrages mit Microsoft besteht, da der Kauf nicht direkt über den Hersteller, sondern über einen Händler abgewickelt wurde.
Softwarehandel24 stellt ein breites Portfolio an gebrauchten Lizenzen aus Microsoft Volumenverträgen bereit: von aktuellen Office-Versionen und Windows-Betriebssystemen bis zu CALs (Client Access Licenses) für Server.
Wenn Sie mehr über den Kauf von Microsoft Volumenlizenzen erfahren möchten oder Unterstützung bei der Auswahl benötigen, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail, Telefon oder direkt hier im Chat bei Softwarehandel24. Wir beraten Sie kompetent und bieten Ihnen sichere, preiswerte Lösungen für Ihren Softwarebedarf.